Heizkostenabrechnung
Die Kostenabrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Verbrauch unserer Mieter und umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Dafür erhalten Sie als Mieter jedes Jahr eine Abrechnung.
Sollten Sie vorhaben, in den kalten Wintermonaten ein- oder auszuziehen, müssen Sie Folgendes bei der Abrechnung beachten:
Die Heizkosten werden monatlich gezahlt und sind auf das komplette Jahr kalkuliert. Das bedeutet, die Zahlung für einen Monat deckt somit ein Zwölftel der kalkulierten Jahresheizkosten ab. Daraus ergibt sich bei einem Nutzzeitraum über die gesamte Abrechnungsperiode der weitestgehende Ausgleich zwischen den gezahlten Heizkostenvorauszahlungen und den angefallenen Heizkosten.
In den kalten Monaten wird mehr Wärmeenergie zum Heizen benötigt, als in den warmen Monaten, in denen nur das Wasser zum täglichen Gebrauch erwärmt wird. Jeder, der also beispielsweise zum 1. September einzieht, bekommt eine Abrechnung bis zum 31. Dezember. Aus dieser Abrechnung ergeben sich oft Nachzahlungsbeträge, weil die Vorauszahlungen aus den Sommermonaten fehlen. Die Übersicht verdeutlicht noch einmal die durchschnittliche Höhe der Energiekosten je Monat.
Gerne stehen Ihnen unsere Servicemitarbeiter beratend zur Seite, wenn Sie Fragen zur Abrechnung Ihrer Heizkosten haben.