Ratgeber – Biotonne

Biotonne

Lebensmittelreste fallen täglich an. Verdorbenes Brot, Eierschalen, Reste von Obst, Kaffeesatz, Küchenkrepp sowie Fischgräten und Knochen sind Abfallprodukte und gehören in die grünen oder braunen Tonnen. Um Fliegen abzuhalten und zu vermeiden, dass Maden die Biotonne bevölkern, sollten Reste von Fisch und Fleisch in Zeitungspapier eingewickelt und erst dann in die Biotonne gegeben werden. Zeitungspapier ist in der Biotonne unproblematisch, auch sehr nasse Bioabfälle können so eingeschlagen werden.

Das darf konkret in die Biotonne:

  • Milchprodukte wie Reste von Joghurt, Quark und Käse (ausgenommen davon ist Milch selbst)
  • Fischgräten und Tierknochen (keine Kleintierkadaver), am besten in Zeitungspapier eingewickelt
  • Schalen von Zitrusfrüchten, Äpfeln, Birnen, Kartoffeln und Eierschalen
  • haushaltsübliche Mengen von rohen, gekochten oder verdorbenen Nahrungsmitteln
  • Reste von Brot und sonstigen Backwaren
  • Teebeutel, Teereste sowie Kaffeesatz und Kaffeefilter
  • Küchenkrepp, Papierhandtücher und Taschentücher, auch Servietten sind erlaubt sowie Sammeltüten für Bioabfall aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen. Grundsätzlich sollten Papier und Pappe aber nicht in diese Tonne kommen.
  • Alle Grünabfälle von Beeten, Bäumen und Büschen sowie Blumenerde, Heu und Stroh, Laub, Reisig und Rasenschnitt

Bitte vermeiden Sie Plastiktüten.
Sammeln Sie Ihren Biomüll in einem wiederverwendbaren Behälter, in Sammeltüten für Bioabfall aus Papier sowie aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen oder geben Sie die leere Plastiktüte in den Restmüll. Warum? Befinden sich Plastikabfälle in der Biotonne, wird diese nicht mehr entleert.

Warum wird die Biotonne nicht entleert?

Bitte beachten Sie, dass falsch befüllte Biotonnen von der MEBRA (lt. § 9 Abs. 8 der Abfallentsorgungssatzung) nicht mehr entleert werden. Hiermit soll der stetigen Verunreinigung des Bioabfalls entgegengewirkt werden.



Stellt die MEBRA fest, dass eine Biotonne mit Plastik(-tüten), Metall, Glas, Holz, Textilien oder ähnlichen Abfällen gefüllt ist, klebt das Unternehmen einen Beanstandungsaufkleber auf diese Tonne. Sie bleibt ungeleert. Bis zur nächsten Leerung bleiben den Verursachern/Mietern dann 14 Tage Zeit, die Tonne nach zu sortieren, d. h. den Müll zu trennen. Erfolgt keine Nachsortierung, wird beim nächsten Entsorgungstermin der Beanstandungsaufkleber ein zweites Mal geklebt. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Nachsortieren mehr möglich. Die Tonne gilt dann als Restmüll und wird mit einer Sondergebühr entsorgt.



Die Sonderleerung einer 60 Liter Biotonne kostet zusätzlich 19,22 €. Diese zusätzlichen Kosten legen wir als Vermieter über die Betriebskosten auf alle Mieter um.