Welche Versicherungen sind für mich als Mieter wichtig?

Wozu benötigt man eine Hausratversicherung?

Wer sein persönliches Hab und Gut schützen will, sollte eine Hausratversicherung abschließen, denn die Gebäudeversicherung des Vermieters kommt nicht für Schäden am Hausrat des Mieters, wie Möbel, Teppiche, Bilder und Vorhänge, Gebrauchsgegenständen wie Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung, Computer etc. auf.

Folgende Schäden deckt die Hausratversicherung im Allgemeinen ab:
• Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
• Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
• Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
• Sturm und Hagel

Ein Ereignis der vorstehenden Art kann Sie finanziell schnell an Ihre Grenzen führen, wenn Sie Ihre zerstörten Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände nach einem Einbruch oder Wasserschaden wieder ersetzen müssen, um Ihren Wohnkomfort weiter zu behalten.


Wozu benötigt man eine Privathaftpflicht-Versicherung?

Neben der Hausratversicherung ist eine Privathaftpflicht-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich, denn nach deutschem Recht haften Privatpersonen in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die sie (oder auch ihre Kinder, für die sie verantwortlich sind) fahrlässig verursacht haben.

Haben Sie keinen Versicherungsschutz, zahlen Sie unter Umständen (bei großen Schäden) ein Leben lang für eine Gedankenlosigkeit.

Oft genügt schon eine kleine Unachtsamkeit, zum Beispiel eine vergessene Kerze, die die Wohnung oder sogar ein ganzes Wohnhaus in Flammen setzt, ein falsch montierter Waschmaschinenanschluss aus dem ein Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung entsteht, ein spielendes Kind, dass versehentlich mit dem Ball die Scheibe des Nachbarn zerstört usw.

Die Privathaftpflicht-Versicherung sichert die typischen Alltagsrisiken ab und schützt Sie und Ihre Angehörigen u.a. bei verursachten Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und auch Mietsachschäden vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden verursacht haben und der Geschädigte Ihnen gegenüber Schadenersatzansprüche geltend macht.

Falls Sie als Versicherter also an anderen Personen oder dessen Eigentum aus Versehen bzw. fahrlässig einen Schaden verursacht haben, wird die Versicherung für Sie, diesen Schaden zum Zeitwert bzw. bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme regulieren.

Andererseits prüft der Versicherer auch, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt bestehen. Ist dies nämlich nicht der Fall, wird die Versicherung für Sie die ungerechtfertigt erhobenen Ansprüche abwehren.

 

Wir empfehlen unseren Mietern daher in ihrem eigenen Interesse eine, auf ihre privaten Verhältnisse abgestimmte, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung abzusschließen.

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