Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, die einen Mieter berechtigt, in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu ziehen. Die erforderlichen Formulare erhalten Sie entweder direkt in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel im Bereich Soziales und Wohnen oder bei uns an den Servicestandorten. Auf der Internetseite der Stadtverwaltung können Sie sich vorab einen Überblick über die erforderlichen Rahmenbedingungen eines WBS-Scheins informieren.

Download (PDF): Amtlicher Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines

 

Ohne Wohnberechtigungsschein mieten

Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, werden in der Regel an Menschen vermietet, deren Einkommen niedrig ist. Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Freistellung von der Belegungsbindung (Einkommensgrenze, Wohnungsgröße oder dem Vorbehalt zu Gunsten bestimmter Personenkreise) beantragen kann.

Bitte beachten Sie: der Antrag auf Freistellung kann nur durch den Vermieter der Wohnung – also durch uns –  erfolgen. Zur Ermittlung des Freistellungsgrundes ist eine Antragstellung auf WBS unabdingbar. Sollten Sie sich für eine Wohnung interessieren, sprechen Sie uns an!

Die Stadt Brandenburg wird möglicherweise eine monatliche Ausgleichszahlung von Ihnen verlangen. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zur Miete und berechnet sich nach Ihrem Einkommen.

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