Wie erfolgt die Abrechnung der Betriebskosten im Fall einer Kündigung?
Die Kostenabrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Verbrauch unserer Mieter und umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderjahr. Sollten Sie vorhaben, in den kalten Wintermonaten ein- oder auszuziehen, müssen Sie bei der Abrechnung beachten, dass die Heizkosten monatlich gezahlt werden und auf das komplette Jahr kalkuliert sind. In den kalten Monaten wird verständlicherweise mehr Wärmeenergie zum Heizen benötigt, als in den warmen Monaten, in denen nur das Wasser zum täglichen Gebrauch erwärmt wird. Die Vorauszahlungen aus den Sommermonaten fehlen. Bei einem Einzug nach dem 1. September oder einem Auszug vor dem 31. Mai eines Jahres ergeben sich bei der Heizkostenabrechnung überwiegend Nachzahlungsbeträge.
Weitere Informationen zum Thema Betriebskostenabrechnung finden Sie in unserem Ratgeberteil.