Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Die Kündigung Ihrer Wohnung muss schriftlich (kein Fax oder E-Mail) sowie fristgemäß erfolgen. Außerdem müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Personen die Kündigung unterschreiben.

Die entsprechende Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit dem Eingang, also dem Posteingangsstempel, und nicht mit dem Absendedatum des Kündigungsschreibens beginnt. Nach dem Eingang Ihres Schreibens, erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Vorabnahmetermin zu vereinbaren. Dieser dient zur Klärung, in welchem Zustand sich Ihre Wohnräume befinden und welche Maßnahmen bis zum Auszug noch ergriffen werden müssen.

Mit dem Auszug findet auch der Endabnahmetermin statt und Sie bekommen von uns zeitnah Ihre Mietkaution zurückerstattet.

Im Downloadcenter können Sie Vordrucke zur Wohnungskündigung herunter laden.

Zurück