Was ist eine Umzugsgenehmigung?
Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Brandenburg an der Havel beim Jobcenter beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass dies vor der Kündigung Ihres bestehenden Mietvertrages oder Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages geschehen muss. Sollte die Genehmigung durch den entsprechenden Mitarbeiter des Jobcenters erfolgen, erhalten Sie den Bescheid über die „Erforderlichkeit zum Wohnungswechsel“, auch als „Umzugsgenehmigung“ bezeichnet.