Was ist eine Bürgschaft?

Eine wichtige Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist eine ausreichende Bonität. Sollte diese nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit, über eine Bürgschaft eine ergänzende Sicherheitsleistung für uns als Vermieter zu erhalten. Durch den Mieter kann selbst ein Bürge benannt werden, der dann seine Bürgschaftserklärung bei uns einreicht. Das bedeutet, dass der benannte Bürge in die Verpflichtungen des Mietvertrages mit eintritt. Für die Übernahme einer Bürgschaft sind Gehaltsnachweise des Bürgen notwendig.

Das Formular Bürgschaftserklärung finden Sie im Download-Center.

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