Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Kleintiere, wie z. B. Katzen, Hamster oder Zwergkaninchen dürfen Sie problemlos und ohne weitere Absprache in Ihren Wohnräumen halten. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn es um die Haltung von Hunden oder Reptilien, wie z. B. Vogelspinnen und Schlangen geht. Es muss geklärt werden, ob es keine gefährlichen Tiere sind. Die Haltung von Kampfhunden ist grundsätzlich untersagt.

Bitte beachten Sie, dass durch die Haltung von Haustieren andere Mieter nicht gestört und die Wohnräume nicht beschädigt werden dürfen.

Eine Besonderheit stellt zudem die Anschaffung eines Aquariums dar. Hier gilt es zu klären, ob die Wohnräume die baulichen Anforderungen für das Aufstellen des gewünschten Beckens erfüllen. Wenden Sie sich in diesem Fall an uns, wir beraten Sie gern weiter, welche Möglichkeiten bestehen.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Tierhaltung, finden Sie in unserem Ratgeberteil.

Die Anträge auf Katzen- und Hundehaltung finden Sie im Download-Center.

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