Ratgeber – Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis gibt steckbriefartig Aufschluss über den Energiestandard eines Wohngebäudes. Er ist das Ergebnis einer europäischen Richtlinie, die den Ausstoß des Treibhausgases CO2 zu reduzieren versucht.

Vor allem Wohngebäude zählen in Europa zu den Hauptverursachern von Kohlenstoffdioxid-Emissionen. Seit Ende 2012 können deshalb potenzielle Immobilienkäufer, Mieter oder Pächter auf Nachfrage die entsprechenden Energieausweise einsehen. Sie enthalten neben Informationen zur energetischen Beschaffenheit auch Hinweise für mögliche Modernisierungsmaßnahmen.

Energieausweise leisten dadurch nicht nur einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz, durch sie lassen sich zudem Rückschlüsse auf zu erwartende Betriebskosten ziehen. Im Hinblick auf deutlich steigende Energiekosten, werden diese Informationen immer mehr zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Mietinteressenten.

Der Energieausweis im Überblick

Energieausweise enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Mit der EnEV 2014 werden die Energieefizienzklassen schärfer bewertet. Somit steht „A+“ für Gebäude mit sehr guter und „H“ für Gebäude mit sehr schlechter Energiebilanz. Der neue Ausweis ist zehn Jahre lang gültig und zeichnet sich vor allem durch höhere Standards für die Energieeffizienz bei Neubauten aus.

Zwei Ausführungen des Energieausweises sind laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) zulässig:

  • Der Bedarfsausweis gibt auf Basis einer Analyse des energetischen Zustands der Gebäudehülle, der Heizungs- und Lüftungsanlage, der Warmwasserbereitung sowie eingesetzter Energieträger – den jährlichen Gesamtbedarf an Primärenergie an.
  • Der Verbrauchsausweis hingegen bildet lediglich den durchschnittlichen Energieverbrauch der Hausbewohner in den letzten drei Jahren ab. Ausgestellt werden Energieausweise von Architekten und Ingenieuren sowie Innenarchitekten, Handwerkern, Schornsteinfegern und Gebäudetechnikern mit entsprechender Zusatzausbildung.